Dass der Reizdarm als Funktionsstörung des Darms beschrieben wird, finden Betroffene nach einiger Zeit der Recherche und nach zahlreichen Gesprächen mit Ärzten im besten Fall selbst heraus. Doch wie sie mit teilweise starken Einschränkungen durch Durchfall, Verstopfung, Übelkeit, Bauchschmerzen, Blähungen sowie Druck- und Völlegefühl ihr Leben weiter meistern sollen – dafür müssen sie meist eine ganz eigene Strategie entwickeln. Inwiefern das Reizdarmsyndrom als  Behinderung anerkannt werden kann und was das für die Betroffenen bedeutet, verrät dieser Ratgeber.

Wer die Diagnose „Reizdarmsyndrom“ hat, kann diese als Behinderung anrechnen lassen

Wer die Diagnose „Reizdarmsyndrom“ in Händen hält, kann einen Antrag beim Versorgungsamt stellen. Bewertet werden das Reizdarmsyndrom und die damit in Verbindung stehenden Symptome sowie die Folgen davon. Eine Bewertung des Reizdarmsyndroms mit 20 bis 30 GdB-Punkten, die als „Grad der Behinderung“ definiert werden, ist denkbar. Ab 30 GdB kann eine Gleichstellung erwirkt werden, die vor allem arbeitsrechtliche Vorteile mit sich bringen könnte.

Die Schwere der vom Reizdarmsyndrom verursachten Gesundheitsbeschwerden und der Alltagsprobleme werden häufig unterschätzt. Klassische Therapieangebote versagen in den meisten Fällen. Ein neuartiges Supplement aus der Apotheke macht Betroffenen jetzt neue Hoffnung. Es handelt sich um eine Kombination von Nährstoffen, die mit der Symbiose des Mikrobioms, der Darmschleimhaut und mit dem Serotoninhaushalt assoziiert sind. Unter dem Namen Omnitadin Darmkapseln ist das Präparat in Apotheken und im Versandhandel erhältlich. Mehr Info… (gesponsert).

Ist ein erhebliches Untergewicht die Folge des Reizdarmsyndroms und geht die Erkrankung mit einem starken Kräfteverlust einher, kann der sogenannte Schwerbehindertenstatus mit 50 GdB erreicht werden. Da das Reizdarmsyndrom oft nicht für sich allein steht, sondern eine Reihe von Begleiterkrankungen die Betroffenen schwächen, können auch diese für die Berechnung der GdB-Punkte herangezogen werden.

Die Begleiterkrankungen können vielfältiger Natur sein – und auch GdB-Punkte bringen

Es gibt keine festgeschriebene Liste, die eindeutig darüber informiert, welche Begleiterkrankungen beim Reizdarmsyndrom zu erwarten sind. Allerdings zeigen Studien, dass die Erkrankung meist mit Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten einhergeht. Eine Glutensensitivität, die zur Zöliakie wird, ist eine der häufigsten Begleiterscheinungen des Reizdarmsyndroms. Darüber hinaus entwickeln sich im Zuge eines Reizdarmsyndroms nicht nur körperliche Leiden, sondern auch Angststörungen und gar Depressionen. Eine Depression, die länger als sechs Monate andauert, kann aus dem Blickwinkel der Versorgungsmediziner mit einem GdB bis zu 40 bewertet werden. Eine Angststörung wird häufig als leichtere psychische Störung veranschlagt und demnach mit 20 GdB bewertet. Auch eine Zöliakie kann seit dem Jahr 2021 mit 20 GdB bewertet werden.

Was bringt die Anerkennung des Reizdarmsyndroms als Behinderung?

Ab einem Grad der Behinderung von 20, der bei einem Reizdarmsyndrom durchaus denkbar ist, gilt der Betroffene als „behindert“. Ab 25 GdB kann ein Pflegepauschalbetrag von 310 Euro jährlich bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Ab 30 GdB wird eine arbeitsrechtliche Gleichstellung möglich. Das bedeutet, dass ein erweiterter Kündigungsschutz gilt, dass es Lohnkostenzuschüsse gibt und dass es Förderungen für die Ausstattung des Arbeitsplatzes gibt. Mit einem GdB von 50 steigt der Pauschalbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, auf 570 Euro im Jahr. Zudem gibt es für Betroffene einen Schwerbehindertenausweis, der für Vergünstigungen sorgen kann.

Zucker setzt einen Teufelskreis im Darm in Gang

Wer an einer Zuckerunverträglichkeit leidet, kann Zucker, beispielsweise in Form von Fruchtzucker, nicht richtig durch den Körper transportieren geschweige denn verwerten. Anstatt ins Blut zu kommen, gelangt der Fruchtzucker dann in den Dickdarm, wo er von Bakterien gefressen wird. Was übrig bleibt, sind Wasserstoff, kurzkettige Fettsäuren und Kohlendioxid – und damit eben die Stoffe, die für Durchfall und die Reizdarmsymptome sorgen. Die Bakterien, die eine Zusatzration zu fressen bekommen, vermehren sich dadurch schnell und verstärken so die Symptome, bis das Bakterienmilieu zwischen Dick- und Dünndarm sich vermischt, weil zu viele Bakterien den Dickdarm besiedeln. Nicht selten folgt dann eine Entzündung des Darms. Um dieser Kettenreaktion vorzubeugen, kann eine deutliche Reduktion des Zuckerkonsums ein wichtiger Schritt sein.

Mehr dazu: Das Reizdarm-Programm, Medizinverlag Nordwest, EUR 1,99 (gesponsert)


Von Steffi Brand

Bildquelle: Adobe stock Abdominal pain patient woman having medical exam with doctor on illness from stomach cancer, irritable bowel syndrome, pelvic discomfort, Indigestion

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Omnitadin Darmkapseln bei Reizdarmsyndrom
Omnitadin Darmkapseln bei Reizdarmsyndrom

Dass der Reizdarm als Funktionsstörung des Darms beschrieben wird, finden Betroffene nach einiger Zeit der Recherche und nach zahlreichen Gesprächen mit Ärzten im besten Fall selbst heraus. Doch wie sie mit teilweise starken Einschränkungen durch Durchfall, Verstopfung, Übelkeit, Bauchschmerzen, Blähungen sowie Druck- und Völlegefühl ihr Leben weiter meistern sollen – dafür müssen sie meist eine ganz eigene Strategie entwickeln. Inwiefern das Reizdarmsyndrom als  Behinderung anerkannt werden kann und was das für die Betroffenen bedeutet, verrät dieser Ratgeber.

Wer die Diagnose „Reizdarmsyndrom“ hat, kann diese als Behinderung anrechnen lassen

Wer die Diagnose „Reizdarmsyndrom“ in Händen hält, kann einen Antrag beim Versorgungsamt stellen. Bewertet werden das Reizdarmsyndrom und die damit in Verbindung stehenden Symptome sowie die Folgen davon. Eine Bewertung des Reizdarmsyndroms mit 20 bis 30 GdB-Punkten, die als „Grad der Behinderung“ definiert werden, ist denkbar. Ab 30 GdB kann eine Gleichstellung erwirkt werden, die vor allem arbeitsrechtliche Vorteile mit sich bringen könnte.

Die Schwere der vom Reizdarmsyndrom verursachten Gesundheitsbeschwerden und der Alltagsprobleme werden häufig unterschätzt. Klassische Therapieangebote versagen in den meisten Fällen. Ein neuartiges Supplement aus der Apotheke macht Betroffenen jetzt neue Hoffnung. Es handelt sich um eine Kombination von Nährstoffen, die mit der Symbiose des Mikrobioms, der Darmschleimhaut und mit dem Serotoninhaushalt assoziiert sind. Unter dem Namen Omnitadin Darmkapseln ist das Präparat in Apotheken und im Versandhandel erhältlich. Mehr Info… (gesponsert).

Ist ein erhebliches Untergewicht die Folge des Reizdarmsyndroms und geht die Erkrankung mit einem starken Kräfteverlust einher, kann der sogenannte Schwerbehindertenstatus mit 50 GdB erreicht werden. Da das Reizdarmsyndrom oft nicht für sich allein steht, sondern eine Reihe von Begleiterkrankungen die Betroffenen schwächen, können auch diese für die Berechnung der GdB-Punkte herangezogen werden.

Die Begleiterkrankungen können vielfältiger Natur sein – und auch GdB-Punkte bringen

Es gibt keine festgeschriebene Liste, die eindeutig darüber informiert, welche Begleiterkrankungen beim Reizdarmsyndrom zu erwarten sind. Allerdings zeigen Studien, dass die Erkrankung meist mit Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten einhergeht. Eine Glutensensitivität, die zur Zöliakie wird, ist eine der häufigsten Begleiterscheinungen des Reizdarmsyndroms. Darüber hinaus entwickeln sich im Zuge eines Reizdarmsyndroms nicht nur körperliche Leiden, sondern auch Angststörungen und gar Depressionen. Eine Depression, die länger als sechs Monate andauert, kann aus dem Blickwinkel der Versorgungsmediziner mit einem GdB bis zu 40 bewertet werden. Eine Angststörung wird häufig als leichtere psychische Störung veranschlagt und demnach mit 20 GdB bewertet. Auch eine Zöliakie kann seit dem Jahr 2021 mit 20 GdB bewertet werden.

Was bringt die Anerkennung des Reizdarmsyndroms als Behinderung?

Ab einem Grad der Behinderung von 20, der bei einem Reizdarmsyndrom durchaus denkbar ist, gilt der Betroffene als „behindert“. Ab 25 GdB kann ein Pflegepauschalbetrag von 310 Euro jährlich bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Ab 30 GdB wird eine arbeitsrechtliche Gleichstellung möglich. Das bedeutet, dass ein erweiterter Kündigungsschutz gilt, dass es Lohnkostenzuschüsse gibt und dass es Förderungen für die Ausstattung des Arbeitsplatzes gibt. Mit einem GdB von 50 steigt der Pauschalbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, auf 570 Euro im Jahr. Zudem gibt es für Betroffene einen Schwerbehindertenausweis, der für Vergünstigungen sorgen kann.

Zucker setzt einen Teufelskreis im Darm in Gang

Wer an einer Zuckerunverträglichkeit leidet, kann Zucker, beispielsweise in Form von Fruchtzucker, nicht richtig durch den Körper transportieren geschweige denn verwerten. Anstatt ins Blut zu kommen, gelangt der Fruchtzucker dann in den Dickdarm, wo er von Bakterien gefressen wird. Was übrig bleibt, sind Wasserstoff, kurzkettige Fettsäuren und Kohlendioxid – und damit eben die Stoffe, die für Durchfall und die Reizdarmsymptome sorgen. Die Bakterien, die eine Zusatzration zu fressen bekommen, vermehren sich dadurch schnell und verstärken so die Symptome, bis das Bakterienmilieu zwischen Dick- und Dünndarm sich vermischt, weil zu viele Bakterien den Dickdarm besiedeln. Nicht selten folgt dann eine Entzündung des Darms. Um dieser Kettenreaktion vorzubeugen, kann eine deutliche Reduktion des Zuckerkonsums ein wichtiger Schritt sein.

Mehr dazu: Das Reizdarm-Programm, Medizinverlag Nordwest, EUR 1,99 (gesponsert)


Von Steffi Brand

Bildquelle: Adobe stock Abdominal pain patient woman having medical exam with doctor on illness from stomach cancer, irritable bowel syndrome, pelvic discomfort, Indigestion

Omnitadin Darmkapseln bei Reizdarmsyndrom
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